Abmahnung Elite Film AG „Buried – Lebend begraben“ durch RA Stefan Auffenberg

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Elite Film AG, vertreten durch den Rechtsanwalt Stefan Auffenberg, vor. Gerügt wird eine über einen Internetanschluss angeblich begangene Urheberrechtsverletzungen durch den unberechtigten Upload des Films „Buried – Lebend begraben“ über das Peer-to-Peer-Netzwerk BitTorrent. Es wird aufgefordert zur Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner besteht Bereitschaft, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, wenn ein Vergleichsbetrag von insgesamt 460,00 EUR bezahlt wird.

Grundsätzlich ist der Anschlussinhaber für seinen Internetanschluss verantwortlich, und zwar auch dann, wenn er den beanstandeten Verstoß nicht begangen hat. In bestimmten Konstellationen entfällt jedoch die Haftung vollständig oder teilweise. Im konkreten Fall ist daher zunächst zu prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliegt, bei dem eine Haftung entfällt. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die vorgefertigten Erklärungen oft Bestandteile enthalten, die über das hinaus gehen, was der Unterlassungsgläubiger zu fordern berechtigt ist. In jedem Fall sollte – auch wenn der Verstoß begangen wurde – vor Unterzeichnen einer solchen Erklärung geprüft werden, ob die vorgefertigte Erklärung geändert/modifiziert werden muß. Hierbei ist zu bedenken, dass die Unterlassungsverpflichtungserklärung grundsätzlich 30 Jahre gültig ist. Auch sollte keinesfalls Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufgenommen werden. Alles was diesem mitgeteilt wird, kann später gegen einen verwendet werden. Gut gemeinte Ratschläge in Foren, die Angelegenheit einfach auf sich beruhen zu lassen oder Mitteilungen dahingehend: „Ich habe gar nichts gemacht und in der Angelegenheit nie mehr etwas gehört“, sind nicht zu beherzigen. Ein fruchtloses Verstreichen Lassen der Frist kann zum Erlass einer einstweiligen Verfügung oder zu einer Klage und damit zu einer erheblichen Kostensteigerung führen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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